{"id":64,"date":"2015-03-16T09:43:58","date_gmt":"2015-03-16T08:43:58","guid":{"rendered":"http:\/\/eiledemo.serveblog.net:4711\/wordpress\/?page_id=64"},"modified":"2015-03-16T09:43:58","modified_gmt":"2015-03-16T08:43:58","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.rv-eile.de\/index.php\/satzung\/","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<h5><b>\u00a71 Name, Sitz<\/b><\/h5>\n<ol>\n<li>Der Verein hat den Namen \u201eRadfahrverein Eile Degerschlacht. Er hat seinen Sitz in Reutlingen. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Danach lautet der Name \u201eRadfahrverein Eile Degerschlacht.<\/li>\n<li>Der Verein versteht sich als Nachfolgeverein des im Jahr 1926 gegr\u00fcndeten und im Jahr 1933 zwangsweise aufgel\u00f6sten Radfahrvereins \u201eEile Degerschlacht<\/li>\n<li>Der Verein strebt die Mitgliedschaft im W\u00fcrttembergischen Radsportverband an und anerkennt dessen Satzung und Ordnung.<\/li>\n<\/ol>\n<h5><b>\u00a72 Zweck, Aufgaben und Grunds\u00e4tze<\/b><\/h5>\n<ol>\n<li>Vereinszweck ist die Pflege und F\u00f6rderung des Radsports (Radrennsport, Tourensport, Triathlon, Hochrad,&#8230;)<br \/>\nEr wird insbesondere verwirklicht durch:<br \/>\n&#8211; Abhaltung von geordnetem Training,<br \/>\n&#8211; Durchf\u00fchrung von Vortr\u00e4gen, Kursen und Sportveranstaltungen,<br \/>\n&#8211; Ausbildung und Einsatz von \u00dcbungsleitern<\/li>\n<li>Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke der Abgabenordnung und zwar durch die F\u00f6rderung der Allgemeinheit auf dem Gebiet des Sports.<\/li>\n<li>Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke<\/li>\n<li>Mittel, die dem Verein zuflie\u00dfen, d\u00fcrfen nur f\u00fcr satzungsgem\u00e4\u00dfe Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/li>\n<li>Der Verein ist politisch und kofessionell neutral.<\/li>\n<\/ol>\n<h5><b>\u00a73 Gliederung<\/b><\/h5>\n<p>F\u00fcr jede im Verein betriebene Sportart kann im Bedarfsfall eine eigene, in der Haushaltsf\u00fchrung unselbst\u00e4ndige, Abteilung gegr\u00fcndet werden.<\/p>\n<p><b>\u00a74 Mitgliedschaft<\/b><\/p>\n<p>Der Verein besteht aus den<br \/>\n&#8211; ordentlichen Mitgliedern<br \/>\n&#8211; f\u00f6rdernden Mitgliedern<br \/>\n&#8211; Ehrenmitgliedern<\/p>\n<p><b>\u00a75 Erwerb der Mitgliedschaft<\/b><\/p>\n<ol>\n<li>Ordentliches Mitglied kann jede nat\u00fcrliche Person werden. \u00dcber den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet das Pr\u00e4sidium. Der Aufnahmeantrag Minderj\u00e4hriger bedarf der Unterschriften der gesetzlichen Vertreter. Gegen eine Ablehnung des Aufnahmeantrages durch das Pr\u00e4sidium, der keiner Begr\u00fcndung bedarf, kann der Antragsteller die Mitgliederversammlung anrufen. Diese entscheidet endg\u00fcltig.<\/li>\n<li>F\u00f6rderndes Mitglied kann jede nat\u00fcrliche Person werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat und die dem Verein angeh\u00f6ren will, ohne sich in ihm sportlich zu bet\u00e4tigen. F\u00fcr die Aufnahme gelten die Regeln \u00fcber die Aufnahme ordentlicher Mitglieder entsprechend.<\/li>\n<li>Ehrenmitglied kann auch eine nat\u00fcrliche Person werden, die nicht Mitglied des Vereins ist.<\/li>\n<\/ol>\n<h5><b>\u00a76 Beendigung der Mitgliedschaft<\/b><\/h5>\n<ol>\n<li>Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschlu\u00df oder Tod.<\/li>\n<li>Der Austritt ist dem Pr\u00e4sidium gegen\u00fcber schriftlich zu erkl\u00e4ren. Er ist unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten und nur zum Schlu\u00df des Gesch\u00e4ftsjahres zul\u00e4ssig.<\/li>\n<li>Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden<br \/>\n&#8211; wegen erheblicher Verletzung satzungsgem\u00e4\u00dfer Verpflichtungen,<br \/>\n&#8211; wegen eines schweren Versto\u00dfes gegen die Interessen des Vereins oder<br \/>\n&#8211; wegen groben unsportlichen Verhaltens.<br \/>\n\u00dcber den Ausschlu\u00df entscheidet das Pr\u00e4sidium. Vor der Entscheidung hat er dem Mitglied Gelegenheit zu geben, sich m\u00fcndlich oder schriftlich zu \u00e4u\u00dfern; hierzu ist das Mitglied unter Einhaltung einer Mindestfrist von 10 Tagen schriftlich aufzufordern. Die Entscheidung \u00fcber den Ausschlu\u00df ist schriftlich zu begr\u00fcnden und dem Mitglied durch eingeschriebenen Brief zuzustellen. Gegen die Entscheidung ist die Berufung an die Mitgliederversammlung zul\u00e4ssig; sie mu\u00df schriftlich und binnen 3 Wochen nach Absendung der Entscheidung erfolgen. Die Mitgliederversammlung entscheidet endg\u00fcltig.<\/li>\n<li>Ein Mitglied kann des weiteren ausgeschlossen werden, wenn trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung durch den Vorstand mit der Zahlung von Beitr\u00e4gen oder Umlagen in H\u00f6he von mehr als einem Jahresbeitrag im R\u00fcckstand ist. Der Ausschlu\u00df kann durch das Pr\u00e4sidium erst beschlossen werden, wenn seit Absendung des zweiten Mahnschreibens, das den Hinweis auf den Ausschlu\u00df zu enthalten hat, drei Monate vergangen sind.<\/li>\n<li>Mitglieder, deren Mitgliedschaft erloschen ist, haben keinen Anspruch auf Anteile aus dem Verm\u00f6gen des Vereins. Andere Anspr\u00fcche gegen den Verein m\u00fcssen binnen sechs Monaten nach Erl\u00f6schen der Mitgliedschaft durch eingeschriebenen Brief geltend gemacht werden.<\/li>\n<\/ol>\n<h5><b>\u00a77 Rechte und Pflichten<\/b><\/h5>\n<ol>\n<li>Mitglieder sind berechtigt im Rahmen des Vereinszweckes an den Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen.<\/li>\n<li>Jedes Mitglied ist verpflichtet sich nach der Satzung und den weiteren Ordnungen des Vereins zu verhalten. Alle Mitglieder sind zu gegenseitiger R\u00fccksichtnahme und Kameradschaft verpflichtet.<\/li>\n<li>Die Mitglieder sind zur Entrichtung von Beitr\u00e4gen verpflichtet. Die H\u00f6he des Beitrages sowie dessen F\u00e4lligkeit werden von der Mitgliederversammlung bestimmt.<\/li>\n<\/ol>\n<h5><b>\u00a78 Organe<\/b><\/h5>\n<p>Die Organe des Vereins sind<br \/>\n&#8211; der Vorstand (i.S. des \u00a726 BGB)<br \/>\n&#8211; das Pr\u00e4sidium<br \/>\n&#8211; die Mitgliederversammlung<\/p>\n<h5><b>\u00a79 Pr\u00e4sidium<\/b><\/h5>\n<ol>\n<li>Das Pr\u00e4sidium besteht aus:<br \/>\n&#8211; dem Pr\u00e4sidenten<br \/>\n&#8211; dem stellvertretenden Pr\u00e4sidenten<br \/>\n&#8211; dem Schatzmeister<br \/>\n&#8211; dem Sportwart<br \/>\n&#8211; dem Jugendwart<br \/>\n&#8211; dem Schriftf\u00fchrer<br \/>\n&#8211; drei Ausschu\u00dfmitgliedern<\/li>\n<li>Das Pr\u00e4sidium f\u00fchrt die Gesch\u00e4fte des Vereins nach Ma\u00dfgabe der Satzung und der Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung. Das Pr\u00e4sidium fa\u00dft seine Beschl\u00fcsse mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Pr\u00e4sidenten, bei dessen Abwesenheit die seines Vertreters. Das Pr\u00e4sidium ordnet und \u00fcberwacht die T\u00e4tigkeiten der Abteilungen; es ist berechtigt, f\u00fcr bestimmte Zwecke Aussch\u00fcsse einzusetzen. \u00dcber die T\u00e4tigkeit hat das Pr\u00e4sidium der Mitgliederversammlung zu berichten.<\/li>\n<li>Vorstand im Sinne des \u00a726 BGB sind:<br \/>\n&#8211; der Pr\u00e4sident<br \/>\n&#8211; der Vizepr\u00e4sident<br \/>\n&#8211; der Schatzmeister<br \/>\nDer Verein wird gerichtlich und au\u00dfergerichtlich durch je zwei der genannten drei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.<\/li>\n<li>Das Pr\u00e4sidium wird von der Mitgliederversammlung f\u00fcr die Dauer von zwei Jahren gew\u00e4hlt. Es bleibt bis zur satzungsgem\u00e4\u00dfen Neuwahl im Amt. W\u00e4hlbar sind nur Vereinsmitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Wiederwahl eines Vorstandsmitgliedes ist zul\u00e4ssig.<\/li>\n<\/ol>\n<h5><b>\u00a710 Mitgliederversammlung<\/b><\/h5>\n<ol>\n<li>Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal j\u00e4hrlich im ersten Quartal statt.<\/li>\n<li>Eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung findet statt, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn \u00bc der Mitglieder es schriftlich unter Angabe der Gr\u00fcnde beim Pr\u00e4sidium beantragt.<\/li>\n<\/ol>\n<h5><b>\u00a711 Zust\u00e4ndigkeit der ordentlichen Mitgliederversammlung<\/b><\/h5>\n<p>Die ordentliche Mitgliederversammlung ist insbesondere zust\u00e4ndig f\u00fcr<br \/>\n&#8211; Entgegennahme der Berichte des Pr\u00e4sidiums<br \/>\n&#8211; Entgegennahme des Berichts der Kassenpr\u00fcfer<br \/>\n&#8211; Entlastung und Wahl des Pr\u00e4sidiums<br \/>\n&#8211; Wahl der Kassenpr\u00fcfer<br \/>\n&#8211; Festsetzung von Beitr\u00e4gen, Umlagen und deren F\u00e4lligkeit<br \/>\n&#8211; Genehmigung des Haushaltsplans<br \/>\n&#8211; Satzungs\u00e4nderungen<br \/>\n&#8211; Entscheidung \u00fcber den Ausschlu\u00df von Mitgliedern in Berufungsf\u00e4llen<br \/>\n&#8211; Ernennung von Ehrenmitgliedern<br \/>\n&#8211; Entscheidung \u00fcber die Einrichtung von Abteilungen und deren Leitung<br \/>\n&#8211; Beschlu\u00dffassung \u00fcber Antr\u00e4ge<br \/>\n&#8211; Aufl\u00f6sung des Vereins.<\/p>\n<h5><b>\u00a712 Einberufung von Mitgliederversammlungen<\/b><\/h5>\n<p>Die Einberufung von Mitgliederversammlungen erfolgt durch Ver\u00f6ffentlichung der Tagesordnung in dem f\u00fcr Degerschlacht geltenden Amtsblatt. Zwischen dem Tag der Ver\u00f6ffentlichung und dem Termin der Versammlung mu\u00df eine Frist von mindestens 14 Tagen liegen.<\/p>\n<h5><b>\u00a713 Ablauf und Beschlu\u00dffassung von Mitgliederversammlungen<\/b><\/h5>\n<ol>\n<li>Die Mitgliederversammlung wird vom Pr\u00e4sidenten, bei dessen Verhinderung von seinem Stellvertreter, geleitet. Ist keines dieser Pr\u00e4sidiumsmitglieder anwesend, so bestimmt die Versammlung den Leiter mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder.<\/li>\n<li>Die Mitgliederversammlung ist ohne R\u00fccksicht auf die Anzahl der erschienen Mitglieder beschlu\u00dff\u00e4hig. Die Beschl\u00fcsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst; bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Versammlungsleiters den Ausschlag. Stimmenthaltungen gelten als nicht abgegebene Stimmen. Schriftliche Abstimmungen erfolgen nur, wenn 1\/3 der anwesenden Mitglieder dies verlangt; bei Wahlen mu\u00df eine geheime Abstimmung erfolgen, wenn 1\/3 der anwesenden Mitglieder dies verlangt. Satzungs\u00e4nderungen k\u00f6nnen mit einer Mehrheit von 2\/3 der anwesenden Mitglieder beschlossen werden. Zur Aufl\u00f6sung des Vereins ist eine Mehrheit von 2\/3 der Mitglieder erforderlich.<\/li>\n<li>\u00dcber Antr\u00e4ge auf Satzungs\u00e4nderungen kann nur abgestimmt werden, wenn sie vier Wochen vor der Mitgliederversammlung schriftlich beim Pr\u00e4sidenten des Vereins eingegangen und in der Einladung mitgeteilt worden sind.<\/li>\n<\/ol>\n<h5><b>\u00a714 Stimmrecht und W\u00e4hlbarkeit<\/b><\/h5>\n<ol>\n<li>Stimmrecht besitzen nur ordentliche Mitglieder und Ehrenmitglieder. Das Stimmrecht kann nur pers\u00f6nlich ausge\u00fcbt werden. Mitglieder, denen kein Stimmrecht zusteht, k\u00f6nnen an der Mitgliederversammlung als G\u00e4ste teilnehmen.<\/li>\n<li>Gew\u00e4hlt werden k\u00f6nnen alle ordentlichen Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.<\/li>\n<\/ol>\n<h5><b>\u00a715 Ernennungen von Ehrenmitgliedern<\/b><\/h5>\n<p>Personen, die sich um den Verein besonders verdient gemacht haben k\u00f6nnen auf Vorschlag des Pr\u00e4sidiums zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Die Ernennung zu Ehrenmitgliedern erfolgt auf Lebenszeit; sie bedarf einer Mehrheit von 2\/3 der anwesenden Mitglieder.<\/p>\n<h5><b>\u00a716 Kassenpr\u00fcfer<\/b><\/h5>\n<ol>\n<li>Die Mitgliederversammlung w\u00e4hlt f\u00fcr die Dauer von zwei Jahren zwei Kassenpr\u00fcfer. Diese d\u00fcrfen nicht Mitglied des Pr\u00e4sidiums oder eines von ihm eingesetzten Ausschusses sein. Wiederwahl ist zul\u00e4ssig.<\/li>\n<li>Die Kassenpr\u00fcfer haben die Kasse des Vereins einschlie\u00dflich der B\u00fccher und Belege mindestens einmal im Gesch\u00e4ftsjahr sachlich und rechtlich zu pr\u00fcfen und dem Pr\u00e4sidium jeweils schriftlich Bericht zu erstatten. Die Kassenpr\u00fcfer erstellen der Mitgliederversammlung einen Pr\u00fcfungsbericht und beantragen bei ordnungsgem\u00e4\u00dfer F\u00fchrung der Kassengesch\u00e4fte die Entlastung des Schatzmeisters und der \u00fcbrigen Pr\u00e4sidiumsmitglieder.<\/li>\n<\/ol>\n<h5><b>\u00a717 Ordnungen<\/b><\/h5>\n<p>Zur Durchf\u00fchrung der Satzung kann das Pr\u00e4sidium Ordnungen erlassen. Die Ordnungen werden mit einer Mehrheit von 2\/3 der Mitglieder des Pr\u00e4sidiums beschlossen.<\/p>\n<h5><b>\u00a718 Protokollierung von Beschl\u00fcssen<\/b><\/h5>\n<p>\u00dcber die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung und des Pr\u00e4sidiums ist unter Angabe von Ort, Zeit und Abstimmungsergebnis jeweils eine Niederschrift anzufertigen. Die Niederschrift ist vom Pr\u00e4sidenten bzw. Versammlungsleiter und dem Schriftf\u00fchrer zu unterschreiben.<\/p>\n<h5><b>\u00a719 Aufl\u00f6sung des Verein<\/b><\/h5>\n<ol>\n<li>Bei Aufl\u00f6sung des Vereins erfolgt die Liquidation durch die zum Zeitpunkt des Aufl\u00f6sungsbeschlusses amtierenden Vorstandsmitglieder.<\/li>\n<li>Bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder Wegfall seines bisherigen Zwecks f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an eine K\u00f6rperschaft des \u00f6ffentlichen Rechts oder eine andere steuerbeg\u00fcnstigte K\u00f6rperschaft zur Verwendung f\u00fcr die F\u00f6rderung und Pflege des Sport.<\/li>\n<\/ol>\n<h5><b>\u00a720 Inkraftreten<\/b><\/h5>\n<p>Diese Satzung ist in der vorliegenden Form von der Mitgliederversammlung des Vereins am 06.\u00a0Juli 1987 beschlossen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00a71 Name, Sitz Der Verein hat den Namen \u201eRadfahrverein Eile Degerschlacht. Er hat seinen Sitz in Reutlingen. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. 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